Das ist doch eSchrott!

Ah, eine neue App aus dem „öffentlichen Sektor“ denke ich, als ich die Twittermeldung von D21 lese: „#eSchrottApp durch #BMU vorgestellt. Wissen, wo der Elektro(nik)-Schrott hingehört. http://bit.ly/WaORvF„. Der öffentliche Bereich unternimmt schon seit langem Anstrengungen, E-Government attraktiv zu machen. Und da sind Apps das neuste Mittel der Wahl. Leider kommt dabei wenig mehr heraus als nett aufgemachte Infodienste zu Daten, die es schon seit langem an anderer Stelle gibt. Aber immerhin, die eSchrott-App gibt ihr Wissen bundesweit preis. Also teste ich mal, wie das denn funktioniert, wenn ich meinen Fön entsorgen möchte.

Die App fragt, ob sie den aktuellen Standort verwenden darf, und präsentiert eine Auswahl von Kategorien für Elektroschrott. „Haushaltskleingeräte & Medizingeräte“ scheint passend. Zur Sicherheit kann man in der Hilfe nachschauen. Schon läuft die Suche los und … liefert erstaunliche Ergebnisse:

An erster Stelle findet sich die „Schadstoffannahmestelle im Entsorgungszentrum der Stadt Mainz in Budenheim“, Entfernung 1 km. Besorgt, angesichts möglichertek tonischer Verwerfungen schiebe ich die Daten aus der App in den Routenplaner und bin erleichtert: Entfernung 13 km… Dass der Standort in der Karte der App auf dem Mainzer Hauptfriedhof angezeigt wird, der in etwa 1 km Entfernung liegt, stärkt nicht gerade das Vertrauen in die App.

eSchrott

Also schauen wir uns das zweite Ergebnis an. Hier findet sich der „Recyclinghof Süd in Mainz Hechtsheim“, Entfernung 2 km. In Wirklichkeit sind es rd. 5 km, aber immerhin wird der Standort in der Karte richtig angezeigt.

Der nächstgelegene Wertstoffhof, an dem ich den Fön abgeben könnte, – Entfernung tatsächlich wenige hundert Meter –  wird in den Ergebnissen gar nicht angezeigt.

Nicht, dass ich ständig Elektroschrott zu entsorgen hätte oder nicht wüsste, dass ich auf den Webseiten des lokalen Entsorgungsbetriebs nachsehen könnte, wo ich alle Schrottarten entsorgen kann, aber so ist die eSchrott-App nicht mehr als eine bunte Hülle ohne brauchbaren Inhalt. Und damit tut man E-Government sicher keinen Gefallen.

Open Government mit nPa und XÖV – ein paar Cent

In den nächsten Tagen wird wahrscheinlich ein wenig mehr über Open Government und Open Data gesprochen und geschrieben als sonst im Verlaufe des Jahres. Das Open Government Camp 2011 in Berlin zieht seine Kreise – hoffentlich! Ein „Styleguide“ wurde da vorab schon ins Rennen geschickt und vom „Dickicht“ der E-Government-Dienste gesprochen. Hoffentlich wird dann in den nächsten Tagen auch über den praktischen Umgang mit Open Government und Open Data gesprochen und hoffentlich passiert dann auch was. Und wenn man über „nachnutzbare“ Dienste spricht, dann bitte mit etwas mehr Substanz als seinerzeit bei den Basisdiensten von Bund-Online.

Um Transparenz in den Verwaltungsdaten zu schaffen, wäre es ja ein erster Schritt, wenn jeder auf einfache Weise erfahren könnte, (a) welche personen- oder fallbezogenen Daten eine Behörde grundsätzlich vorhält und (b) welche die eigene Person bzw. ein eigenes Anliegen betreffenden Daten tatsächlich gespeichert hat. Für den erst genannten Fall wäre es hilfreich, wenn bei den Informationen zu den Verwaltungsdiensten jeweils ein standardisierter „Button“ zu finden wäre, über den sich die spezifische Beschreibung der Datenstrukturen abrufen lässt. Der zweite Fall wäre doch eine wunderbare Anwendung für den guten #nPa – den neuen Personalausweis: Wer sich mit dem Ding authentisiert, erhält von jeder Behörde Auskunft darüber, welche Daten sie über ihn gespeichert hat. Das würde wahrscheinlich für beide Themen – Open Data und nPa – Akzeptanz schaffen.

Und auch für die Präsentation der Daten und Datenstrukturen gäbe es ein schönes Werkzeug, das es wert wäre weitere Verbreitung zu finden – und so indirekt zu einer Vereinheitlichung interner Datenstrukturen bei Verwaltungsanwendungen beitragen könnte: Die guten alten XÖV-Standards. Da haben Verwaltungen schon erfolgreich einige Arbeit hineingesteckt, um Daten- und Informationsstrukturen zu standardisieren. Würde man die – um weitere XÖV-Modelle ergänzt – für die Datenpräsentation verwenden, wären Verwaltungsdaten einerseits untereinander vergleichbar und andererseits (s.o.) wäre die Motivation etwas höher, diese Standards auch in den Verfahren und Anwendungen einzusetzen.

Ein kleines – und feines? – Paket für mehr Transparenz in der Verwaltung:

  1. Info über Datenstrukturen per Button
  2. Info über Falldaten per #nPa und Button
  3. Standardisierung der Informationen über XÖV-Standards

Aber reicht der Atem nach den Gesprächen im Camp auch noch für die Umsetzung dieser – oder anderer – Maßnahmen? Ich bin gespannt

… just my 2ct …

Warum der neue Personalausweis kein Sicherheitsgurt ist.

Der neue Personalausweis stellt mit seinen Möglichkeiten der „elektronische Identität“ gewiss eine Chance dar, E-Government-Verfahren zu vereinfachen. Ebenso gewiss ist aber auch, dass elektronische Prozesse immer ein gewisses Risiko bergen – nämlich der Manipulation. Ob man dieses Risiko beim neuen Personalausweis trägt, weil man die Eintrittswahrscheinlichkeit oder weil man den möglichen Schaden für gering hält – oder beides -, bleibt jedem – bis zu einem gewissen Grad – selbst überlassen. Bei den Versuchen, Skeptiker zu überzeugen, dass das Risiko tragbar ist, helfen aber schlechte Vergleiche überhaupt nicht. Ganz im Gegenteil: Sie nähren nur den Boden, auf dem die Zweifel wachsen.

„Zugang um Internet“ – aber bitte aktiv

In der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS, pdf), die Bund und Länder im IT-Planungsrat gemeinsam beschlossen haben, wird der Zugang zum Internet als eine bedeutende Aufgabe bezeichnet:

In einer globalisierten Welt, in der Informations- und Kommunikationstechnik für wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse immer wichtiger werden, ist die Versorgung mit Zugangsmöglichkeiten zum Internet, insbesondere im ländlichen Raum, der vom demografischen Wandel besonders betroffen ist, eine bedeutende Aufgabe.“ [NEGS, Kap 1, S. 3]

„Zugang“ kann man natürlich auch rein technisch als das Ziehen von Kabeln oder das Aufstellen von Funkmasten verstehen. So ein Zugang ist Grundvoraussetzung für alles Weitere. Und damit ist dieser Punkt in der NEGS auch richtig und wichtig – Aber was ist dieses Weitere?

Datenqualität oder „Zeig mir das Land, wo … ja wo, denn nun?“

Baut man eine Anwendung, in der Kurzinformationen vom Benutzer einzutragen sind, stellt sich immer die Frage: Soll das über ein Freitextfeld oder eine Auswahlliste erfolgen. Evtl. bietet sich auch eine Kombination von beidem an – eine dynamisch erweiterbare Auswahlliste. Der Vorteil der strengen Liste besteht darin, dass man garantiert standardisierte Ausdrücke verwendet. Aber wenn ein benötigter oder sinnvoller Ausdruck nicht in der Liste vorhanden ist, ist guter Rat teuer. Weicht man die strenge Auswahl der Ausdrücke aber dadurch auf, dass man entweder über ein Freitextfeld Ausdrücke ergänzen kann oder dass die freie Eingabe überhaupt die einzige Möglichkeit darstellt, hat man schnell keine Kontrolle mehr über die erfassten Ausdrücke. Synonyme, Varianten mit und ohne Bindestrich, Schreibfehler oder Abkürzungen z. B. machen es fast unmöglich, Daten über die entsprechenden Ausdrücke zu selektieren.

Zu theoretisch und zu abgehoben? – Ein Beispiel:

Frag dich doch mal, was dein Land für dich tun kann – Verwaltungs-Apps?

Apps sind schick und der neuste Schrei in der Softwarelandschaft. Die kleinen Programme verpacken – möglichst plattformspezifisch – mehr oder weniger sinnvolle Anwendungen in bunte Icons für den mobilen Einsatz. Die kann man dann aus dem sog. App-Store herunterladen und nutzen. Da diese Softwareschnipsel modern sind, scheint es natürlich nahe zu liegen, dass auch Verwaltungen mobile Apps brauchen (s. „Warten auf Mobile Apps von deutschen Behörden„). Da spricht ja auch gar nichts dagegen – ganz im Gegenteil: Wenn sich manche Verwaltungsangelegenheiten nicht nur überhaupt „online“ erledigen lassen, sondern sogar auf einfach und komfortable Weise von unterwegs, wäre das wohl eine feine Sache. Aber da stellt sich auch schon die Frage: Was könnte das denn sein? Was ist (a) online machbar, (b) kompakt genug, dass es in eine App – bzw. auf ein Smartphone o. ä. passt, und (c) besonders sinnvoll mobil nutzbar? Welche (Schritte von) Verwaltungsverfahren lassen sich also gut in smarte Anwendungen packen?

Warum so schweigsam? Web 2.0-Kommunikation zum E-Government

In der Netzöffentlichkeit wird gerne gefordert, Verwaltungen müssten offener kommunizieren und die Segnungen des Web 2.0 für mehr Kundennähe nutzen. Die Anwendung dieser modernen Kulturtechniken ist seit einiger Zeit immer wieder mal ein Hypethema im E-Government-Umfeld. Was liegt also näher, als sich mal in einige soziale Netze zu begeben und zu schauen, wie kommunikativ denn dieses E-Government-Umfeld ist? Kommunikation erfordert in der Regel Dialoge. Und daher ist es durchaus sinnvoll, nicht nur die E-Government-Spezialisten der öffentlichen Verwaltung sondern auch deren Kommunikationspartner aus Forschung und Wirtschaft zu betrachten.

Warum Machbarkeitsstudien oft wenig hilfreich sind…

Wenn man ein komplexes Projekt angeht, werden gerne Visionen vorangestellt, die allen Beteiligten zeigen solle, wie schön die Welt aussehen könnte, wenn denn nur … Dann wird oft genauer spezifiziert, was zu tun ist, und bei Projekten zu innovativen Produkten kommt man dann oft an den Punkt, an dem sich die Frage stellt: geht das denn überhaupt? Was die Projektpartner zu Anfang noch in bunten Papieren und Präsentationen hingemalt haben, muss nun auch real gemacht werden. Und da fehlt – weil innovativ – echte Erfahrung.

Arbeitsprogramm der EIdG vs. „Digitale Agenda für Europa“

Themen der “Digitalen Agenda für Euroa” vs. Themen der EIdG

Die Europäische Kommission hat ihre „Digitale Agenda für Europa“ veröffentlicht. Darin beschreibt sie sieben Aktionsbereiche und macht Handlungsvorschläge mit dem Ziel, „aus einem digitalen Binnenmarkt, der auf einem schnellen bis extrem schnellen Internet und interoperablen Anwendungen beruht, einen nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen zu ziehen“ [Abs.1, S. 3].

Vergleicht man diese Digitale Agenda mit den Themenbereichen der eidg, fällt auf, wie unterschiedlich das Thema „Internet (und digitale Gesellschaft)“ strukturiert werden kann, und wie verschieden die Sichtweisen auf Teilthemen sind.

Ergänzend zu den Aktionsbereichen betont die Digitale Agenda deren internationalen Aspekte. Dieses Thema wird bei den eidg-Aufgaben wenigstens in den Handlungsempfehlungen angesprochen. Dort heißt es: „Die Enquete-Kommission soll auf Basis ihrer Untersuchungsergebnisse den staatlichen Handlungsbedarf, national und international, benennen.“ Darauf, wie gut der dann identifizierte Handlungsbedarf durch die  Aktionen der EU-Komission abgedeckt werden kann, darf man gespannt sein.