Warum Machbarkeitsstudien oft wenig hilfreich sind…

Wenn man ein komplexes Projekt angeht, werden gerne Visionen vorangestellt, die allen Beteiligten zeigen solle, wie schön die Welt aussehen könnte, wenn denn nur … Dann wird oft genauer spezifiziert, was zu tun ist, und bei Projekten zu innovativen Produkten kommt man dann oft an den Punkt, an dem sich die Frage stellt: geht das denn überhaupt? Was die Projektpartner zu Anfang noch in bunten Papieren und Präsentationen hingemalt haben, muss nun auch real gemacht werden. Und da fehlt – weil innovativ – echte Erfahrung.

Arbeitsprogramm der EIdG vs. „Digitale Agenda für Europa“

Themen der “Digitalen Agenda für Euroa” vs. Themen der EIdG

Die Europäische Kommission hat ihre „Digitale Agenda für Europa“ veröffentlicht. Darin beschreibt sie sieben Aktionsbereiche und macht Handlungsvorschläge mit dem Ziel, „aus einem digitalen Binnenmarkt, der auf einem schnellen bis extrem schnellen Internet und interoperablen Anwendungen beruht, einen nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen zu ziehen“ [Abs.1, S. 3].

Vergleicht man diese Digitale Agenda mit den Themenbereichen der eidg, fällt auf, wie unterschiedlich das Thema „Internet (und digitale Gesellschaft)“ strukturiert werden kann, und wie verschieden die Sichtweisen auf Teilthemen sind.

Ergänzend zu den Aktionsbereichen betont die Digitale Agenda deren internationalen Aspekte. Dieses Thema wird bei den eidg-Aufgaben wenigstens in den Handlungsempfehlungen angesprochen. Dort heißt es: „Die Enquete-Kommission soll auf Basis ihrer Untersuchungsergebnisse den staatlichen Handlungsbedarf, national und international, benennen.“ Darauf, wie gut der dann identifizierte Handlungsbedarf durch die  Aktionen der EU-Komission abgedeckt werden kann, darf man gespannt sein.

Arbeitsschwerpunkte der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“

Erste AGs der EIdG

Es ist schon interessant, bei welchen Themen die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, eidg, zuerst ihre Arbeitsschwerpunkte sucht:  Netzneutralität – also die neutrale Datenübermittlung im Internet ohne deren Veränderung, Urheberrecht- d.i. das subjektive und absolute Recht auf Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht, und  schließlich Datenschutz – also den Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten. Alle drei Schwerpunktthemen haben eine klare Verankerung in der Themengruppe „Recht und Inneres“. Was das bedeutet, wird sich zeigen, wenn die eidg ihr weiteres Programm zugänglich macht.

cGov – und wie es nicht funktioniert

Zurzeit wird der Begriff „cGov“ als neues Schlagwort in die Runde geworfen. Dabei steht das „c“ für alles, was E-Government mit Web 2.0 verbinden kann („Communication“, „Community“, „Collaboration“, „Cooperation“ – also lauter Tugenden der neuen Online-Welt). Wie das aussehen könnte und wie die Realität aussieht soll folgendes Beispiel illustrieren:

Herr Meier soll einen neuen Job bei einem Landesbetrieb bekommen. Dafür benötigt er ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis.